Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. KSW KalibrierserviceJürgen Wozniak (KSW)

1. Allgemeines

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller unserer Liefer-, Beratungs-, Werk- und Dienstleistungsverträge.Der Abnehmer erklärt sich durch die widerspruchslose Entgegennahme dieser Bedingungen, spätestens jedoch mit Empfang unserer Leistung, mit der Geltung dieser Bedingungen, auch für etwaige Folgeschäden, einverstanden. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ihnen schriftlich vor Abschluss des Geschäfts zugestimmt haben.

2. Angebote, Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Angebote behalten Gültigkeit für die Dauer von 3 Monaten. Die in den Angeboten angegebenen Ausführungszeiten gelten nur für einen ggf. benannten Termin bzw. nur bei einer Auftragserteilung innerhalb von 2 Wochen nach Angebotsabgabe. Die Preise verstehen sich ohne Verpackung und Versand, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnungsbeträge sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen in der jeweils banküblichen Höhe für Überziehungskredite zu berechnen.

3. Ausführungszeit, Verzug

Bestätigte Liefer- und Ausführungszeiten beginnen mit dem Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit der Anlieferung der zu kalibrierenden Gegenstände bei KSW innerhalb von 14 Tagen nach Angebotserstellung. Folgeaufträge sind jeweils terminlich neu abzustimmen. Bei Verzug der Lieferung oder Ausführung oder von uns zu vertretender Nichtlieferung hat der Auftraggeber unter Ausschluss weiterreichender Ansprüche das Recht zum Rücktritt vom Vertrag, soferner uns vor Beginn der Ausführung des Auftrages auf die bevorstehende Ausübung dieses Rechts schriftlich hingewiesen hat.

4. Leistungserbringung, Haftung

Die Durchführung unserer Leistungen liegt allein im Bereich der Verantwortung von KSW. Ein Weisungsrecht des Auftraggebers gegenüber unseren Mitarbeitern besteht nicht. Die uns zur Durchführung des Auftrages gegebenen Informationen und zur Verfügung gestellten Unterlagen, Zeichnungen, Muster, Werkzeuge, Werkstücke usw. bleiben Eigentum des Auftraggebers und werden von KSW vertraulich behandelt, keinem Dritten zugänglich gemacht und nur zu dem vereinbarten Zweck verwendet. Sie werden auf Verlangen des Auftraggebers nach Beendigung des Auftrages zurückgegeben. Die Ergebnisse der Kalibrierungen werden dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt und bei KSW 10 Jahre archiviert. Daten unserer Lieferanten und Auftraggeber werden in EDV-Anlagen gespeichert, sowie dies für eine wirtschaftliche Bearbeitung der Geschäftsvorfälle erforderlich ist. Die Leistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt. Im Falle von Beanstandungen sind uns diese unverzüglich schriftlich zur Kenntnis zu geben. Alle Untersuchungsergebnisse sind mit einer dem jeweiligen Kalibriervorgang zugeordneten Messunsicherheit behaftet. Angegeben wird die erweiterte Messunsicherheit, die sich aus der Standardmessunsicherheit durch Multiplikation mit dem Erweiterungsfaktor k=2 ergibt. Sie wird gemäß DKD-3 ermittelt. Der Wert der Messgröße liegt mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 % im zugeordneten Werteintervall. KSW haftet im Rahmen der bestehenden Betriebs-Haftpflicht-Versicherung nur für durch ihr Verschulden entstandene Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Insbesondere haftet KSW dem Auftraggeber nur in dem Umfang, in welchem die bestehende Betriebs-Haftpflicht-Versicherung KSW Ersatz leistet. Wir bestätigen den Abschluss folgender Betriebs-Haftpflicht-Versicherungen: Deckungssummen: 2.000.000 Euro für Personenschäden, 1.000.000 Euro für Sachschäden sowie 100.000 Euro für Vermögensschäden. Der Auftraggeber kann über die ihm in diesen Bestimmungen zugestandenen Ansprüchen hinaus keine Ersatzansprüche, insbesondere keine Ansprüche auf Schadenersatz, auch nicht aus außervertraglichen Handlungen oder sonstige Rechte wegen etwaiger Nachteile, die mit den auszuführenden Arbeiten zusammenhängen, gegen KSW geltend machen, gleichgültig auf welchen Rechtsgrund er sich beruft. Die im KSW Labor kalibrierten Geräte werden dem Auftraggeber auf seine Rechnung übersandt. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht spätestens mit der Absendung auf den Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn KSW die Versandkosten übernommen hat. Auf Wunsch des Auftraggebers wird die Sendung auf seine Kosten gegen Diebstahl-, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.

5. Erfüllungsort

Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist Berlin.

6. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Berlin.

7. Anzuwendendes Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Anmelden


Passwort vergessen?
handson