Fragen und Antworten. Rund ums Kalibrieren.

Dipl.-Ing. Jürgen Wozniak, KSW Kalibrierservice

Wir möchten dazu beitragen, dass Sie als Produzenten und Dienstleister im Interesse Ihrer Kunden ein hohes Qualitätsniveau erreichen. Im Rahmen unserer Informationsreihe „Wussten Sie schon…? haben wir für Sie im Folgenden wichtige Begriffe rund um das Thema „Kalibrierung“ zusammengetragen und aufgeschlüsselt. Bei noch offenen Fragen oder Anregungen freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Was beinhaltet / bedeutet eine Kalibrierung?

Tätigkeit zur Ermittlung des Zusammenhangs zwischen den ausgegebenen Werten eines Messgerätes oder einer Messeinrichtung oder den von einer Maßverkörperung oder von einem Referenzmaterial dargestellten Werten und den zugehörigen, durch Normale festgelegten Werten einer Messgröße unter vorgegebenen Bedingungen. [Definition aus „International Vocabulary of Basic and General Terms in Metrology“] Ziel ist es, dass bei verschiedenen Messungen eines Merkmales die Vertreter unterschiedlicher Stellen, z.B. Kunde und Lieferant, zu vergleichbaren Ergebnissen kommen.

Was ist unter dem Begriff "Eichen" zu verstehen?

Das Eichen eines Messgerätes (auch einer Maßverkörperung) umfasst die von der zuständigen Eichbehörde nach den Eichvorschriften vorzunehmenden Prüfungen und die Stempelung. Durch die Prüfung wird festgestellt, ob das vorgelegte Messgerät den Eichvorschriften entspricht, d.h. ob es den an seine Beschaffenheit und seine messtechnischen Eigenschaften zu stellenden Anforderungen genügt, insbesondere, ob die Beträge der Messabweichung die Fehlergrenze(n) nicht überschreitet. Durch die Stempelung wird beurkundet, dass das Messgerät zum Zeitpunkt der Prüfung diesen Anforderungen genügt hat und dass auf Grund seiner Beschaffenheit zu erwarten ist, dass es bei einer Handhabung entsprechend den Regeln der Technik innerhalb der Nacheichfrist „richtig“ bleibt. Welche Messgeräte der Eichpflicht unterliegen und welche davon befreit sind, ist gesetzlich geregelt [Definition nach DIN 1319 Teil 1 06/85]. Für eichpflichtige Messgeräte hat der Gesetzgeber durch Eichgesetz und Eichordnung ein differenziertes System aus Konformitätsbewertung, Zulassung, Eichung und Eichgültigkeitsdauer festgelegt. Das System dient dem Verbraucherschutz und der Rechtssicherheit: innerhalb der vorgegebenen Bedingungen soll sich der Verbraucher bzw. Bürger auf die erhaltenen Messergebnisse verlassen können.

Wann und warum ist eine Justage nötig?

Justieren (Justage) ist das Einstellen oder Abgleichen eines Messgerätes. Es ist also - im Gegensatz zur Kalibrierung - immer ein Eingriff erforderlich, der eine bleibende Veränderung verursacht.

Was ist eine Kalibrierkette?

Der Ablauf, wonach ein Messmittel mit Hilfe eines höherwertigen Normals kalibriert und dieses wiederum mit einem noch höherwertigeren Normal kalibriert wird, bezeichnet man als Kalibrierkette. Ziel der Kalibrierkette ist die Rückführung der Messmittel auf die Nationalen Normale.

Wie oft muss ich kalibrieren?

Um dauerhaft richtige Messungen durchführen zu können, müssen die verwendeten Messmittel in regelmäßigen Abständen  einer Messmittelüberwachung bzw. Kalibrierung unterzogen werden. Dieser Zeitraum entspricht dem Kalibrierintervall. Eine häufig gestellte Frage ist die nach den notwendigen Kalibrierintervallen für Mess- und Prüfmittel. Dazu lässt sich keine eindeutige Antwort geben (es gibt in den meisten Fällen auch keine gesetzliche oder normative Regelung), da eine Kalibrierung immer eine Momentaufnahme ist.

Die Kalibrierintervalle hängen u.a. von folgenden Faktoren ab:

  • zulässiges Toleranzband der Messgröße bzw. die erforderliche Messgenauigkeit,
  • Beanspruchung (Behandlung) des Messmittels,
  • Ergebnisse der zurückliegenden Kalibrierungen,
  • Alter und die Beschaffenheit des Messmittels,
  • Festlegungen des Qualitätssicherungssystems in den Firmen.

Grundsätzlich gilt eine Kalibrierung nur zum Zeitpunkt ihrer Durchführung. Die Festlegung von Rekalibrierfristen liegt immer in der Verantwortung des Nutzers. Das Kalibrierintervall sollte so angepasst werden, dass das Gleichgewicht zwischen Risiko und Kosten optimal ist. Das bedeutet, dass der Abstand zwischen zwei Kalibrierungen letztendlich vom Anwender selbst festgelegt und überwacht werden muss. Um den Kunden bei der Festlegung des Intervalls nicht allein zu lassen, bieten wir eine Beratung durch unsere Mitarbeiter an.

Was beinhaltet das Messmittelmangement?

Das Ziel eines Mess- und Prüfmittelmanagementsystems ist es, die Qualität der Messungen an Produkten und Prozessen sicherzustellen. Dazu sind im Wesentlichen zwei Aufgaben zu beachten:

1.Qualität der Messprozesse, d.h. wie gut die Durchführung der Messungen ist

2.Qualität der Messmittel, d.h. wie gut die Messmittel für die Messaufgabe geeignet sind

Um die Qualität der Messmittel sicherzustellen, müssen:

  • Messmittel eindeutig gekennzeichnet werden,
  • Anforderungen an die Messmittel definiert werden,
  • Messmittel regelmäßig dahingehend überprüft werden, ob sie die definierten Anforderungen erfüllen, d.h. sie müssen regelmäßig kalibriert (und ggf. justiert) werden,
  • Messmittel, die zur Kalibrierung benutzt werden, sich auf nationale oder internationale Normale zurückführen lassen (bzw. auf dokumentierte Kalibriergrundlagen, wenn keine solchen Normale existieren) und eine akkreditierte Kalibrierung haben
  • Messmittel so gehandhabt werden, dass deren Eigenschaften nicht beeinträchtigt werden.

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, muss ein Messmittelmanagementsystem eingeführt werden, das auch den weiteren betrieblichen Aufgaben gerecht wird. In Unternehmen müssen Messmittel für alle benötigten Messungen verfügbar sein, das heißt für alle vorkommenden Einheiten. Dazu ist ein Überblick über alle im Unternehmen vorhandenen Messmittel erforderlich. Die Durchführung von qualitätsrelevanten Messungen setzt voraus, dass alle dazu verwendeten Messmittel kalibriert werden.

Ist eine Messmittelüberwachung/Prüfmittelüberwachung wirklich nötig?

Die Verwaltung und Überwachung der eingesetzten Messmittel soll bewirken, dass:

  • Prüfung und Instandhaltung von Messmitteln gewährleistet sind,
  • nur geeignete Messmittel zur Prüfung von Produkten und Prozessen auf Konformität mit Forderungen eingesetzt werden,
  • die erforderliche Genauigkeit von Messmitteln (einschließlich der Normale) sichergestellt ist,
  • die Rückführbarkeit auf übergeordnete Normale gewährleistet ist,
  • Reklamationen vermieden werden, deren Ursache in fehlerhaften Messergebnissen liegt,
  • dass felerhafte Produkte erkannt werden und nicht ohne Korrektur (wenn überhaupt) weiterverarbeitet oder versandt werden,
  • Kunden und Zertifizierern die Konformität der Messmittelüberwachung mit den Anforderungen nachgewiesen werden kann,
  • eine Übersicht über alle eingesetzten bzw. vorhandenen Messmittel verfügbar ist,
  • das Mitarbeiterbewusstsein hinsichtlich der Ausführung von Prüfungen und der Handhabung der Messmittel verbessert wird.

Hersteller / Kalibrierdienst / Zertifikat und Protokolle

Zusammenfassung Viele Produzenten und Dienstleister sowie deren Zulieferer haben festgelegt, dass ihre Kalibrierdienstleister nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17025 (Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboaratorien) akkreditiert sein müssen. Mit dieser Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle* (DakkS) wird die Kompetenz des Kalibrierdienstleisters nachgewiesen. *vormals Deutscher Kalibrierdienst (DKD) Die von KSW Kalibrierservice erstellten DKD-Kalibrierscheine mit ihren Messwerten entsprechen den Forderungen der ISO 17025. Messmittel, die ihrerseits für Kalibrieraufgaben eingesetzt werden, benötigen diese akkreditierte Kalibrierung. Die DIN EN ISO 9001 fordert „Werkskalibrierscheine“ (bei KSW Kalibrierzertifikat), die bei einem geringeren Prozeduraufwand die Rückführung der verwendeten Referenzgeräte/Messnormale auf Nationale Normale und die Einhaltung der Spezifikationen dokumentieren. Den mit dem geringeren Aufwand für Werkskalibrierscheine verbundenen Kostenvorteil geben wir direkt an unsere Kunden weiter. Die Messmittelrückführung und Archivierung der Messwerte für alle Kalibrierscheine regelt die DIN ISO 17025:2005, ein Vorgang, der von der Akkreditierungsstelle regelmäßig überwacht wird. Alle Kalibrierprotokolle (mit Messwerten) werden bei KSW archiviert und sind bis zu 10 Jahre nach Erstellung lieferbar.

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